Amazon-Partnernet – beliebte Fehler

Ich bin jetzt schon einige Jahre im Amazon Partnernet aktiv und refinanziere damit meine kostenlosen Projekte im Netz. Viele da draußen möchten ebenfalls mit Amazon Geld verdienen und melden sich schnell beim Partnernet an und teilen die Links dann auf Blogs und Webseiten. Allerdings sehe ich dabei immer wieder die gleichen Fehler, welche ich hier gerne einmal zusammenschreiben möchte.

Kurz zur Info: Ich bin kein Steuerberater und dieser Beitrag stellt auch keine Steuerberatung dar. Bei Fragen oder Unsicherheit hilft nur der Weg zur professionellen Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mythos 1: Ich muss gar nichts versteuern

Ja, man hat im Jahr 2019 einen Grundfreibetrag von 9.168 Euro. Die ersten 9168 Euro muss niemand versteuern – auch Millionäre nicht.

Aber: alles darüber muss versteuert werden und somit auch in der Steuererklärung angegeben werden. Hast Du also einen Hauptjob und machst Amazon „nur so nebenbei“ musst Du diese Einnahmen ebenfalls in der Steuererklärung angeben – denn Du bist ja längst (hoffe ich jedenfalls für Dich) über dem Grundfreibetrag.

Mythos 2: Ich brauche kein Gewerbe

In diesem Punkt bin ich mir selbst nicht so ganz sicher. Ich weiß, dass man für „unregelmäßige Einnahmen“ kein Gewerbe braucht. Also, wenn man mal für den Nachbarn ein Carport aufbaut und dafür 500 Euro bekommt, dann gibt man das einfach in der Steuererklärung an und fertig. Auch unregelmäßige Einnahmen müssen versteuert werden (siehe Punkt 1).

Für regelmäßige Einnahmen (was Affiliate-Marketing ja wohl sein dürfte) braucht man allerdings ein Gewerbe – immerhin muss man ja auch Rechnungen an Amazon schreiben. Also fix zum Finanzamt laufen, ein Gewerbe beantragen und jedes Jahr eine Einnahmenüberschussrechnung über die normale Steuererklärung abgeben. Fertig.

Solltest Du über 60.000 Euro Gewinn im Jahr kommen, wird das Gewerbe Bilanzpflichtig. Aber das ist ein anderes Thema.

Mythos 3: Ich brauche keine USt-ID

Jetzt gibt es die Kleingewerberegelung. Diese vereinfacht die Bürokratie und den monatlichen Aufwand etwas, da man nicht zum Vorsteuerabzug (MwSt) berechtigt ist. Dafür darf man im Jahr auch nicht mehr als 17.500 Euro Gewinn machen (was nur mit Affiliate eh sportlich wäre). Man könnte also denken, dass beim Affiliate-Marketing mit Amazon auch keine USt-ID notwendig sei.

Aber: Sobald man Geld von Amazon bekommt, hat man eine Leistung für ein Unternehmen im EU-Ausland (Luxemburg) erbracht. Und diese Leistung muss über die Zusammenfassende Meldung angemeldet werden. Diese Meldung kann aber nur mit einer gültigen USt-ID abgegeben werden. Ergo braucht man auch als Kleingewerbetreibender so eine ID. Einfach beantragen.

Denn: „Im Bestimmungsland müssen die Waren vom Erwerber der Umsatzsteuer unterworfen werden.“ Das heißt, man selbst zahlt auf diese Einnahmen keine Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger – also Amazon. In diesem Fall hat Amazon ja Deine Leistung (das Verteilen von Links) in Anspruch genommen und Du hast dafür Geld bekommen. Stichwort für Google ist hier Reverse Charge.

Einkommensteuer zahlst Du natürlich trotzdem für diese Leistung. Nur eben keine Umsatzsteuer in Deutschland, diese zahlt Amazon dann in Luxemburg.

Fazit

Angemeldet ist man bei dem Programm super schnell. Und die Einnahmen laufen dann einfach in Form von Gutscheinen in dein Amazon-Konto oder werden Dir überwiesen. Ich sehe super viele YouTuber, Blogger und co, welche keine USt-ID im Impressum angegeben haben. Soweit ich weiß, ist diese Angabe Pflicht, sobald man diese hat. Steht dort keine, hat derjenige es entweder vergessen, oder meldet die Umsätze nicht richtig an.

Dennoch folgt dann etwas bürokratischer Aufwand. Jeden Monat muss die Zusammenfassende Meldung übermittelt werden und die Einnahmen müssen richtig versteuert werden. Alles andere ist strafbar.

Also: Befass Dich in jedem Fall mit der Thematik. Stichworte sind wie gesagt

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Reverse Charge
  • Zusammenfassende Meldung
  • (Klein-) Gewerbe

Dein Steuerberater kann Dir dabei helfen. Es ist nicht so schwer – es gibt eben nur ein paar Punkte zu beachten.

Die korrekte Kennzeichnung von solchen Links ist nochmal ein ganz anderes Thema.


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