Bereits am 27. Juli habe ich (wie jeder Google-Nutzer) eine Mail von Google erhalten, in der dazu aufgerufen wird, die Besucher über den Einsatz der Google-Dienste zu informieren. Hier die Mail:
Lieber Publisher,
hiermit möchten wir Sie auf eine neue Richtlinie zur Einholung der Zustimmung der Endnutzer in der EU hinweisen, mit der den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Best Practices Rechnung getragen wird. Diese Richtlinie sieht vor, dass Sie zur Einholung der Zustimmung des Endnutzers verpflichtet sind, wenn Sie Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange einsetzen.
Bitte lesen Sie möglichst bald unsere Richtlinie zur Zustimmung der Nutzer in der EU. Gemäß diesen Richtlinien müssen Sie die Zustimmung der Endnutzer in der EU einholen, wenn Sie Google-Produkte einsetzen und dabei Cookies und andere Daten gespeichert und abgerufen sowie Daten erfasst, weitergegeben und genutzt werden. Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf die in Ihrem Vertrag enthaltenen Bestimmungen über das Eigentum an Daten.
Bitte setzen Sie diese Richtlinie so bald wie möglich um, spätestens jedoch bis zum 30. September 2015.
Falls Ihre Website oder App über keinen der Richtlinie entsprechenden Zustimmungsmechanismus verfügt, implementieren Sie bitte jetzt einen solchen. Um Ihnen die Implementierung zu erleichtern, haben wir einige hilfreiche Ressourcen unter cookiechoices.org für Sie zusammengestellt.
Diese Richtlinienänderung erfolgte in Reaktion auf die Best Practices und rechtlichen Vorgaben der europäischen Datenschutzbehörden. Entsprechend diesen Vorgaben wurden vor Kurzem auch Änderungen an Googles eigenen Websites vorgenommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Richtlinienteam
Hier sind zwar nur explizit die Programme AdSense und DoubleClick angesprochen worden, aber ich denke, dass es nicht falsch sein kann, den Hinweis auch bei der Nutzung von Google Analytics einzubauen.
Beispiele
Nun steht der 30. September vor der Tür und ich habe das Thema bis heute komplett links liegen lassen. Naja fast, jedenfalls wusste ich, dass ich es noch tun muss, und habe daher schon eine Texte von anderen Anbietern gesammelt, welche das Ganze ebenfalls umsetzen:
Blogspot
Diese Website verwendet Cookies von Google, um ihre Dienste bereitzustellen, Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren. Informationen darüber, wie Sie die Website verwenden, werden an Google weitergegeben. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass sie Cookies verwendet.
Ford
Cookies sind für die optimale Nutzung einer Website grundlegend. Man kann sagen, dass sie tatsächlich auf fast allen Websites zum Einsatz kommen. Mit Cookies werden Ihre bevorzugten Einstellungen und andere Informationen gespeichert, mit denen wir unsere Website verbessern können. Es gibt jedoch keinen Anlass zur Sorge, denn Sie können über keine der von uns gesammelten Informationen persönlich identifiziert werden. Mehr über Cookies, und wie Sie diese in Ihrem Web-Browser steuern können, erfahren Sie im Ford Cookie Guide.
t3n
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delegedata.de
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tobias-mauss.de
Um Ihnen ein optimales Erlebnis beim Besuchen dieser Seite zu ermöglichen, nutze ich so genannte Cookies
Weit mehr als 90% aller Webseiten setzen Cookies ein, es gehört zum technischen Standard. Jede Webseite, die Cookies nutzt ist seit dem 25.05.2011 gemäß EU-Richtlinie verpflichtet, Ihre Zustimmung einzuholen, bevor sie Cookies auf Ihrem Rechner speichert. So auch meine Webseite, die Sie gerade besuchen möchten.
Bitte klicken Sie auf „Ich stimme zu“, wenn Sie einverstanden sind. Andernfalls können Sie meine Seite nicht besuchen.
Diese Abfrage kommt nur beim ersten Besuch. Bereits die Zustimmung wird auf Ihrem Computer in Form eines Cookies gespeichert.
fotobeam.de
Cookies erleichtern die Bereitstellung dieser Webseite. Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.
iphone-ticker.de
Auf Wunsch der EU ein kurzer Hinweis in eigener Sache: iphone-ticker.de verwendet Cookies, um Google-Anzeigen auszuliefern und zu personalisieren sowie die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Neben uns hat auch Google Zugriff auf diese Daten.
rechtsanwalt-schwenke.de
Zur Reichweitemessung setzen wir Cookies ein. Wenn sie diese Website weiterhin besuchen, erklären Sie sich damit einverstanden (Weitere Informationen & Widerspruchshinweise)
Umsetzung
Wie man sieht, sind die Formulierungen der einzelnen Seiten total verschieden. Wichtig scheint nur zu sein, dass man am Ende auf die Datenschutz-Seite verweist (welche natürlich auf jeder Seite ebenfalls Pflicht ist).
Auf dieser Website nutze ich dazu das Wordpress-Plugin Cookie Law Info. Hier kann man über den Admin sehr viel Customizing betreiben und die Bar perfekt an die Seite anpassen. Nach 5 Minuten sah das Ganze bei mir dann so aus:
Ein Klick auf „Verstanden“ schließt die Bar, und der Link „Mehr Infos“ führt zu der Datenschutz-Seite.
Fazit
Irgendwie macht es jeder ein wenig anders. Ich mache es nun so, wie ich meine, dass es richtig ist. Sieht am Ende auch gar nicht so schlimm aus, wie ich dachte. Natürlich weise ich hiermit darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin, und keine Ahnung habe, ob diese Methode vor Abmahnungen schützt und ausreichend ist. Im Zweifel bitte immer Rechtsbeistand organisieren und sich nicht auf wilde Spekulationen (wie meine) im Internet verlassen.
Am Ende kommt es sicher eher auf eine vollständige Datenschutzseite an, als auf einen Hinweis zur Cookie-Nutzung.
Da aber selbst Blogspot (ein Dienst von Google) nicht mehr implementiert hat, sollte das erstmal ausreichen. Meine Aufgabe wird nun sein, dieses tolle PlugIn bis zum 30.09.2015 auf allen Webseiten zum laufen zu bringen und die Farben anzupassen. Keine schöne Aufgabe. Aber so ist das Internetrecht nunmal – langweilig!
Wie immer interessiert mich eure Meinung!
- Wie geht ihr damit um?
- Macht ihr mehr?
- Habt ihr alles schon umgesetzt?
- Oder ist euch das Thema völlig egal?
Ich freue mich über jeden Kommentar!